Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die folgenden AGB´s stellen die Vertragsbedingungen der Firma Petrovic Immobilien dar. 1 Geltung Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der Petrovic Immobilien ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande. 2 Doppeltätigkeit Petrovic Immobilien wird auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet. 3 Vertraulichkeit/Weitergabeverbot Die von der Petrovic Immobilien übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Petrovic Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung, und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. 4 Angebote Die Angebote der Petrovic Immobilien erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Petrovic Immobilien nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen. 5 Entstehen des Provisionsanspruchs Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Petrovic Immobilien im Falle des Ankaufs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der Petrovic Immobilien entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Petrovic Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der Petrovic Immobilien nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete. 6 Fälligkeit des Provisionsanspruchs Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist fällig und zahlbar 7 Tage nach Rechnungserteilung. Petrovic Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags/Notar anwesend zu sein. Ist der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Anwesenheit von Petrovic Immobilien ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich wesentlichen Inhalt
des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs an Petrovic Immobilien zu erteilen. 7 Höhe der Provision Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis, soweit nicht individuell oder im Exposé anders vereinbart. 8 Vorkenntnis Ist dem Kunden das von der Petrovic Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der Petrovic Immobilien zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Petrovic Immobilien alle Aufwendungen die dadurch entstanden sind als Schaden zu ersetzen. 9 Tippgeber-Provision Voraussetzungen für den Erhalt einer Tippgeber-Provision sind: • die Immobilie bzw. das Grundstück ist der Petrovic Immobilien nicht bereits bekannt, • die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z.B. in Zeitungen, auf Internetportalen oder durch Verkaufsschild), • Petrovic Immobilien schließt einen Maklervertrag mit dem Verkäufer ab, wonach eine Provision nach Nr. 6 dieser AGB entsteht • der Tippgeber darf nicht gleichzeitig auch Eigentümer der empfohlenen Immobilie bzw. des Grundstücks sein. 10 Datenschutzhinweisen Petrovic Immobilien erhebt und verwendet personenbezogene Daten der Auftraggeber (Eigentümer und Interessenten) gemäß den Bestimmungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts. Petrovic Immobilien erhebt bei der ersten Kontaktaufnahme von den Auftraggebern den Namen, die Adresse, (soweit vorhanden) die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Bei einem konkreten Abschlussinteresse über einen Hauptvertrag werden von den Auftraggebern zusätzlich noch folgende Daten erhoben: Geburtsdatum, Familienstand bei Eheleuten (Güterstand ). Die personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden zur Abwicklung der Marktverträge erhoben und verwendet, etwa zur Versendung von Exposés und zur Erbringung sonstiger Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten. Name und Adresse derjenigen Interessenten, denen ein bestimmtes Objekt nachgewiesen wurde, sowie das jeweilige Nachweisdatum werden dem Eigentümer des Objektes darüber hinaus auch zur Sicherung eventuell bestehender (nachvertraglicher) Provisionsansprüche von Petrovic Immobilien übermittelt (vgl. 6 Abs. 1 dieser AGB), wenn der Maklervertrag mit dem Eigentümer des Objektes beendet wurde, ohne dass ein Hauptvertrag über dieses Objekt zustande gekommen ist.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art.6 Abs1 lit. B DSGVO. Die im Rahmen des Abschlusses eines Maklervertrages erhobene e-Mail Adresse des Auftraggebers kann von Petrovic Immobilien zur Versendung ihres Newsletters mit aktuellen Informationen zu eigenen Immobilienangeboten genutzt werden. Den Newsletter kann der Auftraggeber jederzeit per E-Mail an die unten stehende Adresse oder über einen Link, der in jedem Newsletter enthalten ist, abbestellen. Rechtsgrundlage ist hierbei Art.6 Abs. 1 lit f DSGVO
Eine darüber hinausgehende Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ebenso wenig wie eine Übermittlung von Daten an sonstige Dritte, es sei denn der Auftraggeber hat vorab seine ausdrückliche Einwilligung erklärt oder es bestehet eine gesetzlich Verpflichtung zur Datenweitergabe. Soweit ein Auftraggeber eine Einwilligung erteilt, kann er sie jederzeit durch eine einfache Mitteilung an Petrovic Immobilien wiederrufen. Wir werden Ihre Daten löschen, sobald eine weitere Speicherung zur Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich ist. Bestehen gesetzliche oder interne Aufbewahrungsfristen, so werden die Daten bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist gesperrt und erst mit dem Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist gelöscht. Sie haben, unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen, das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit und auf Wiederspruch. Sie haben zudem das Recht, sich über die Datenverarbeitung bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Eine automatisierte Entscheidungsfindung besteht nicht. 11 Haftungsbegrenzung Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Petrovic Immobilien, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, außer der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden; oder der Schaden ist aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden; oder der Schaden ist aufgrund von Verletzung von Vertragspflichten entstanden, welche für die Erreichung des Vertragszieles unverzichtbar sind. 12 Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an: Fa: Petrovic Immobilien Reilinger Str. 10 68789 St. Leon – Rot Tel: 017641832351 [email protected] Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Auch nach der 14-tägigen Widerrufsfrist ist eine Courtage nur dann fällig, wenn es zum Abschluss eines Mietvertrages oder Kaufvertrages kommt.
14 Sonstige Bedingungen Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.